Das Gebäudeenergiegesetz

2026 beginnt…

Ich arbeite seit vielen Jahren als Heizungsbaumeister und habe schon einige Gesetzesänderungen erlebt. Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz GEG sorgt allerdings für besonders viele Fragen, Unsicherheiten und auch für falsche Annahmen. In diesem Beitrag möchte ich erklären, was das GEG für die Heizungstechnik wirklich bedeutet, was meine Kunden heute beachten sollten und welche Fördermöglichkeiten aktuell zur Verfügung stehen.


Was das GEG für Heizungsanlagen konkret bedeutet

Das GEG schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel gilt nicht pauschal für jedes Haus sofort, sondern greift schrittweise. Besonders wichtig aus meiner täglichen Praxis ist die Klarstellung, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden dürfen, solange sie funktionstüchtig sind. Niemand muss heute seine Heizung herausreißen, nur weil ein neues Gesetz existiert.

Relevant wird das GEG immer dann, wenn eine Heizung neu eingebaut oder vollständig ersetzt wird. Ab diesem Zeitpunkt muss das neue System die 65 Prozent-Vorgabe erfüllen. Wie das erreicht wird, ist technisch offen. Es gibt also keinen Zwang zu einer bestimmten Heizungsart.


Welche Heiztechnik heute GEG-konform ist

In meiner Arbeit sehe ich klar, dass sich die Technik deutlich weiterentwickelt hat. Viele Systeme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen problemlos, wenn sie richtig geplant und installiert werden.

Wärmepumpen sind aktuell die am häufigsten nachgefragte Lösung. Sie arbeiten besonders effizient in gut gedämmten Gebäuden und sind langfristig sehr wirtschaftlich. Auch Hybridanlagen sind eine sinnvolle Option. Dabei wird zum Beispiel eine bestehende Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert. So lassen sich die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, ohne sofort komplett auf ein System zu verzichten.

Biomasseheizungen wie Pelletanlagen sind ebenfalls zulässig, erfordern aber ausreichend Platz und eine gute Planung. Fernwärme kann ebenfalls GEG-konform sein, wenn der erneuerbare Anteil entsprechend hoch ist.

Aus meiner Sicht ist entscheidend, dass jede Anlage individuell geplant wird. Ein pauschales System für alle Gebäude gibt es nicht.


Was Hausbesitzer jetzt unbedingt wissen sollten

Viele Kunden kommen mit der Sorge zu mir, dass Gas- oder Ölheizungen komplett verboten seien. Das ist so nicht richtig. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen. Selbst Reparaturen sind weiterhin erlaubt. Erst bei einem kompletten Austausch greift das Gesetz.

Wichtig ist auch zu wissen, dass Kommunen eine große Rolle spielen. Die sogenannte Wärmeplanung entscheidet mit darüber, welche Lösungen langfristig sinnvoll sind. In meiner Beratung empfehle ich daher immer, nicht nur auf das Heute zu schauen, sondern auf die nächsten zwanzig bis dreißig Jahre.


Fördermöglichkeiten aus Meistersicht erklärt

Die gute Nachricht ist, dass der Staat den Heizungstausch aktuell so stark fördert wie nie zuvor. In der Praxis bedeutet das für viele meiner Kunden eine erhebliche finanzielle Entlastung.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung frühzeitig austauscht, erhält zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent. Dieser Bonus sinkt in den kommenden Jahren schrittweise, weshalb frühes Handeln sinnvoll sein kann.

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen Einkommensbonus von 30 Prozent. Für besonders effiziente Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent.

In Summe sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich. Die förderfähigen Kosten liegen bei Einfamilienhäusern aktuell bei bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit.


Was ich meinen Kunden in der Beratung empfehle

Aus meiner täglichen Erfahrung kann ich sagen, dass der größte Fehler eine überstürzte Entscheidung ist. Das GEG ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Hinweis darauf, dass sich Heiztechnik dauerhaft verändert.

Eine gute Planung beginnt mit einer Bestandsaufnahme des Gebäudes. Dämmung, Heizflächen, Platzverhältnisse und Nutzerverhalten spielen eine große Rolle. Erst danach sollte über die passende Technik entschieden werden. Förderanträge müssen außerdem vor Auftragsvergabe gestellt werden. Das ist ein Punkt, der leider häufig übersehen wird.


Mein Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz bringt Veränderungen, aber auch große Chancen. Moderne Heiztechnik ist effizient, zuverlässig und in vielen Fällen langfristig günstiger als alte Systeme. Durch die aktuellen Förderprogramme war der Umstieg selten so attraktiv wie jetzt.

Wer sich frühzeitig informiert, professionell beraten lässt und Schritt für Schritt plant, kann vom GEG profitieren, statt es als Belastung zu sehen. Genau dabei sehe ich meine Aufgabe als Heizungsbaumeister. Lösungen zu finden, die technisch sinnvoll, wirtschaftlich tragbar und gesetzlich sicher sind.

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