Neues Gebäudeenergiegesetz – Ab dem 1. Januar 2024
Die deutsche Regierung startet eine umfangreiche Modernisierungskampagne mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, um den Klimaschutz und den erforderlichen Wärmewandel zu fördern. Der Fokus der Regierung liegt auf neu installierten Heizungssystemen und sie beabsichtigt, den Bürgern finanzielle Unterstützung und Übergangsfristen anzubieten. So sollen soziale Härten abgefedert und eine Lösung geschaffen werden, die sozialverträglich, ökonomisch machbar und ökologisch sinnvoll ist. Das Heizen mit erneuerbaren Energien soll durch staatliche Förderung und großzügige Fristen langfristig attraktiver gemacht werden.
- Die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie ab dem 1. Januar 2024 gilt für den Einbau neuer Heizungen.
- Keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen
- Es gibt eine Obergrenze: Ab 2045 dürfen die Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen/fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Link / Quelle: Bundesregierung.de